Notar Heinze in Glauchau

Wohnungs- und Teileigentum

  • Begründung durch notariellen Akt
  • in Grundbuch einzutragen
  • bewirkt die Schließung des Grundbuchs und die Anlegung von Wohnungs- bzw. Teileigentumsgrundbüchern
  • jedes Wohnungs- bzw. Teileigentum ist für sich veräußerlich, belastbar (z.B. zur Finanzierung der Anschaffung) und vererblich