Notar Heinze in Glauchau

Amt des Notars

  • Stellung:
    Träger eines öffentlichen Amts (aber kein Beamter), übt Staatsgewalt aus, wird vom Staat auf Lebenszeit für seinen Dienstsitz ernannt, ist weisungsunabhängig und den Beteiligten gegenüber unparteiisch (neutral)
  • Aufgabe:
    Herstellung öffentlicher Urkunden mit besonderem Beweiswert, dabei unparteiische Beratung, Bewirken des Vollzugs der Urkunden in den entsprechenden Grundbüchern und Registern, Betreuung der Beteiligten im Rahmen der Vertragsabwicklung
  • Bezahlung:
    Notar erhebt Gebühren und Auslagen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG); Gebührenvereinbarungen sind ihm gesetzlich verboten
  • Aufsicht:
    Präsident des Landgerichts, Präsident des Oberlandesgerichts, Staatsministerium der Justiz, Notarkammer
  • Aufsicht für Notar Volker Heinze:
    Präsident des Landgerichts Zwickau, Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, Staatsministerium der Justiz in Dresden, Notarkammer Sachsen