Notar Heinze in Glauchau

Hypothek

  • ist ein Pfandrecht an einem Grundstück
  • gibt dem Gläubiger das Recht, sich im Wege der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung aus dem verpfändeten Grundstück zu befriedigen
  • notwendig: bestimmte zu sichernde Geldforderung
  • in Grundbuch einzutragen
  • Mitwirkung des Notars notwendig
  • Hypothek mit Brief und ohne Brief sind von den pfandrechtlichen Folgen ohne Unterschied, nur Art und Weise der Übertragung unterscheiden sich
  • in der Praxis weit seltener anzutreffen als die Grundschuld