Notar Heinze in Glauchau

Gemeinschaftliches Testament

  • möglich für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • privatschriftlich oder notariell
  • nur möglich, wenn beide testieren, sonst Erbvertrag
  • Beratung ist dringend nötig, um ungewollte Bindungen des Verwitweten zu vermeiden
  • im Übrigen gilt das zum Testament Beschriebene