Notar Heinze in Glauchau

Ankaufsrecht

  • für alle Güter denkbar
  • für Grundstücke auch im Grundbuch eintragungsfähig
  • notarielle Beurkundung bei Grundstücken notwendig
  • ausübbar nach Maßgabe des individuell geschlossenen Vertrags (jederzeit oder nach Ablauf einer Frist oder nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses)