Notar Heinze in Glauchau

Ehevertrag

  • im engeren Sinne Vereinbarungen zum Güterstand (Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft), muss notariell beurkundet werden
  • im weiteren Sinne neben Vereinbarungen zum Güterstand auch Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und zum Ehegattenunterhalt, notarielle Beurkundung ist vorgeschrieben
  • Trennungs- sowie Scheidungsfolgenvereinbarung – neben ehevertraglich (im weiteren Sinne) getroffenen Vereinbarungen auch solche zur Hausrats- und Vermögensaufteilung, insbesondere in Bezug auf Immobilien, welche die Eheleute erworben haben, und deren Finanzierung (Schuldübernahme), zum Umgangsrecht mit Kindern und dem für Kinder geschuldeten Unterhalt, ferner zu den erbrechtlichen Verhältnissen der sich trennenden Ehegatten