Notar Heinze in Glauchau

Miteigentümervereinbarung

  • regelt die Verhältnisse von mehreren Miteigentümern einer Sache (z.B. Nutzung- und Entscheidungsbefugnisse, Regelungen zur Kosten- und Lastentragung, zum Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft)
  • in Grundbuch einzutragen
  • Mitwirkung des Notars notwendig
  • typische Regelung bei Grundstücksmiteigentümern, die kein Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) begründen wollen