Notar Heinze in Glauchau

Reallast

  • verpflichtet den Eigentümer zur Gewährung wiederkehrender Leistungen aus einem Grundstück
  • Leistungen bestehen in Geld oder anderen vermögenswerten Rechtspositionen (z.B. Pflegeleistungen)
  • in Grundbuch einzutragen
  • Mitwirkung des Notars notwendig
  • als Wohnungsreallast anzutreffen Überlassungsvertrag