Notar Heinze in Glauchau

beschränkte persönliche Dienstbarkeit

  • betrifft nur Grundstücke (auch Wohnungseigentum und Erbbaurecht)
  • in Grundbuch einzutragen
  • Mitwirkung des Notars notwendig
  • regelt Duldungs- und/oder Unterlassungs- und/oder Verzichtspflichten des Eigentümers gegenüber einer (oder mehreren) bestimmten Personen
  • nicht vererblich, kann durch den Berechtigten grundsätzlich nicht übertragen werden
  • Beispiele: Leitungsrecht für Versorger/Entsorger (siehe auch Wohnungsrecht)