Notar Heinze in Glauchau

Umwandlung

  • Verschmelzung zweier Rechtsträger zu einem
  • Spaltung eines Rechtsträgers, z.B. Ausgliederung aus einem Rechtsträger zur Bildung einer Tochtergesellschaft
  • Formwechsel eines Rechtsträgers: z.B. von der GmbH zur AG, von der GmbH zur KG
  • Notarielle Beurkundung für viele Einzelgeschäfte eines Umwandlungsaktes vorgeschrieben