Patientenverfügung
- Festlegung zur Annahme oder Ablehnung von Behandlungsmöglichkeiten für den Fall der Äußerungsunfähigkeit
- zumindest schriftlich; um Einwendungen auszuschließen (fehlende Geschäftsfähigkeit, Fälschung usw.) ist notarielle Mitwirkung angezeigt