Notar Heinze in Glauchau

Unterhalt

  • Vereinbarungen zu Ehegatten- bzw. Kindesunterhalt
  • zum Teil ist notarielle Beurkundung vorgeschrieben
  • notarielle Beurkundung ist empfehlenswert wegen der Titulierung der Ansprüche, so dass nicht gerichtlich geklagt werden muss