Notar Heinze in Glauchau

Grundschuld

  • ist ein Pfandrecht an einem Grundstück
  • gibt dem Gläubiger das Recht, sich im Wege der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung aus dem verpfändeten Grundstück zu befriedigen
  • in Grundbuch einzutragen
  • Mitwirkung des Notars notwendig
  • Grundschuld mit Brief und Grundschuld ohne Brief sind von den pfandrechtlichen Folgen ohne Unterschied, nur Art und Weise der Übertragung unterscheiden sich
  • sofort vollstreckbare Grundschuld ist die Regel
  • regelmäßige Erscheinungsform: Sicherungsgrundschuld; wird zur Sicherung von Geldforderungen bestellt, Näheres zur gesicherten Geldforderung und zur Verwertungsreife regelt eine Sicherungsabrede (= Zweckerklärung)