Notar Heinze in Glauchau

Änderungen im Leben einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft

  • Wechsel des Geschäftsführers – notarielle Mitwirkung bei der Registeranmeldung vorgeschrieben
  • Erteilung und Widerruf einer Prokura – die entsprechende Registeranmeldung muss notariell sein
  • Änderung des Gesellschaftsvertrags: bei Kapitalgesellschaften nur mit notarieller Beurkundung, je nach Regelungsgegenstand auch bei Personengesellschaften
  • Gesellschafterwechsel – bei GmbH nur möglich bei notarieller Beurkundung