Notariat
Notar Volker Heinze in Glauchau Sachsenwappen
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Kanzlei des Notars Volker Heinze

Zum 1.11.1998 wurde ich vom Staatsminister der Justiz des Freistaats Sachsen zum Notar auf Lebenszeit mit Amtssitz in Glauchau ernannt. Diese Stelle war wegen einer Amtssitzverlegung des bisher an dieser Notarstelle tätigen Notars, Herrn Notar Assenbrunner, vakant geworden. Nach Übernahme dieser Notarstelle als dessen Amtsnachfolger verwahre ich all dessen Aktenbestände. Ferner verwahre ich alle Aktenbestände derjenigen Notarstelle, welche sich in der Zeit von 1990 bis zu deren Schließung im Jahre 2001 in Meerane befand (ehemals Notarstelle Dieter Heinze, wobei die Namensgleichheit rein zufällig ist).

Ich beschäftige derzeit sechs Arbeitskräfte, eine davon derzeit in Elternzeit. Davon tragen zwei, Frau Ines Klenert und Frau Sandra Grolik, die Berufsbezeichnung "Leitender Notariatsmitarbeiter". Es handelt sich hierbei um besonders qualifizierte Kräfte, die nach ihrer Berufsausbildung als Notargehilfe bzw. nach langjähriger Tätigkeit in der notariellen Praxis eine zweijährige berufsbegleitende Ausbildung zum “Leitenden Notariatsmitarbeiter” durchlaufen haben, die sie befähigt, auch schwierige Fragen der notariellen Praxis sicher und kompetent bearbeiten zu können und damit die Funktion eines Bürovorstehers einzunehmen. Eine weitere Mitarbeiterin, Frau Andrea Rabe, ist für die Buchhaltung, die Führung der Urkundenrolle und die Begleitung der Notaranderkontengeschäfte zuständig. Frau Annett Wienold und Frau Maria Pfeifer sind ist ausgebildete Notarfachangestellte und als Sachbearbeiterinnen in der Urkundsvorbereitung und im Urkundsvollzug eingesetzt. Im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung hat Frau Anja Reh-Lange die Aufgabe der Pflege des Archivs und ist mit dem Urkundsvollzug betraut.

Die Kanzlei befindet sich seit dem Jahr 2000 in einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude, dessen Giebelgestaltung mit derjenigen des Schlosses Forderglauchau harmoniert. Bereits vor einhundert Jahren haben sich in diesem Gebäude einmal die Räume einer Notarkanzlei befunden, was sich aus Einträgen in damaligen Adressbüchern ergibt.

Von Notar Volker Heinze begleitete Rechtsvorgänge

Der Notar Volker Heinze bearbeitet alle Rechtsvorgänge die der notariellen Beurkundung bedürfen. Als Beispiele werden hier aufgezählt: Grundstückskaufverträge, Grundstücksüberlassung-sverträge (auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge), Grundschulden, Dienstbarkeiten, Löschungsbewilligungen für Grundstücks-belastungen, Erbverträge, Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbscheinsanträge, Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Partnerschaftsverträge, Gesellschaftsgründungen (Aktiengesellschaft, GmbH, GmbH & Co. KG, andere Personengesellschaften wie Gesellschaft bürgerlichen Rechts, oHG), gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Anteilsabtretungen, Gesellschafterversammlungs-niederschriften, Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister, Vorgänge nach dem Umwandlungsrecht (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung (insbesondere Ausgliederung), Vermögensübertragung), Unternehmenskauf- und –überlassungsverträge, Vollmachten – insbesondere Vorsorgevollmachten – und Patientenverfügungen.

Gelegentlich werden auch nicht beurkundungsbedürftige Verträge entworfen und auch beurkundet wie insbesondere Gewerberaummietverträge, Sponsoringverträge, öffentlich-rechtliche Verträge über Fördermittel, Unternehmenskaufverträge usw.

Die Kanzlei des Notars Volker Heinze ist für das elektronische Grundbuchabrufverfahren zugelassen. Der Schriftverkehr und der Urkundenaustausch mit dem Handelsregister finden ausschließlich auf elektronischem Weg statt.  Dies erfolgt unter Einsatz modernster Verschlüsselungstechniken. Das wird die Zukunft des Verkehrs mit Behörden und Gerichten sein, unter denen das Handelsregister den Anfang gemacht hat wird. Derzeit und sicher noch eine geraume Zeit wird die Urkunde in Papierform die Regel sein.